Dringliche Interpellation zum Projektwettbewerb Kunstmuseum

Gemeindeparlament der Stadt Olten – FDP-Fraktion

Dringliche Interpellation zum Projektwettbewerb Kunstmuseum

Erstunterzeichner: Deny Sonderegger und Urs Knapp

20. Mai 2021

Der Stadtrat hat im 1. Quartal 2021 den Wettbewerb für das neue Kunstmuseum gestartet. Die Teilnehmenden können bis am 17. Juni 2021 ihre Wettbewerbseingaben einreichen.

Das Gemeindeparlament definierte am 24. September 2020 den politischen Rahmen für diesen Projektwettbewerb. Es stimmte dem Standort und dem Raumprogramm zu. Auf Antrag der FDP ergänzte das Parlament die Kriterien für den Wettbewerb mit diesem Zusatz: «Das neue Kunstmuseum wird mit einem Preisrahmen von 10 bis 14 Millionen Franken geplant». Im Parlament sagten die Befürworter des Antrags klar, dass der Preisrahmen eine zwingende Vorgabe und ein Entscheidungskriterium für den Projektwettbewerb sein soll.

Das «Pflichtenheft Projektwettbewerb Kunstmuseum Olten» definiert den Rahmen des Wettbewerbs und die Kriterien für die spätere Beurteilung der Wettbewerbseingaben. Im Pflichtenheft wird der vom Parlament vorgegebene Preisrahmen im Kapitel «Beurteilungskriterien für die Wettbewerbsbeiträge» (4.5) nicht genannt. In der Einleitung zum Aufgabenbeschrieb (Kapitel 5.1) steht einzig: «Die Projekteingaben müssen die vorgesehenen relativ knapp bemessenen Anlagekosten berücksichtigen und einhalten».

Der Projektwettbewerb bezieht sich ebenfalls auf den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Kirchgasse 8 (heutiger Standort des Kunstmuseums), mit Anlagekosten von 7 bis 9 Millionen Franken. Zur Beurteilung dieses Neubaus fehlen aber in den Jurys und in der Expertengruppe die Fachleute mit den entsprechenden Qualifikationen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum wird im Pflichtenheft die Kostenvorgabe des Parlaments nicht als zwingende Vorgabe und als wichtiges Entscheidungskriterium genannt?
  2. Wie hat der Stadtrat die Mitglieder des Sachjury und der Fachjury über den Parlamentsbeschluss betreffend Preisrahmen für neues Kunstmuseum instruiert?
  3. Welche planerischen Vorabklärungen in Bezug auf Konzept und Bedarf hat der Stadtrat für das neue Wohn- und Geschäftshaus an Kirchgasse 8 ergriffen?
  4. Warum wurden keine Fachleute aus Gewerbe, Wirtschaft und Standortförderung in die Sachjury, in die Fachjury und in die beratende Expertengruppe berufen, welche die spezifischen Anforderungen an ein Wohn- und Geschäftshaus an zentralster Innenstadtlage beurteilen können?
  5. Ist der Stadtrat der Meinung, dass die Besetzung der Jury hinsichtlich Fokussierung und fachlicher Beurteilung für die Kirchgasse 8 und 10 angemessen ausgewogen ist?
  6. Stimmt es, dass bereits vor der Ausschreibung des Projektwettbewerbs Interessenten mit konkreten Entwicklungsideen für den Standort Kirchgasse 8 vorgesprochen haben? Wenn ja, welche Form von Ideen waren das?

Begründung der Dringlichkeit

Die Antworten des Stadtrats müssen deutlich vor dem Ende des Projektwettbewerbs bekannt sein, also vor dem 17. Juni 2021. Nur so können die Teilnehmenden am Wettbewerb diesen Input noch für ihre Eingaben verarbeiten.