Statuten der FDP.Die Liberalen Stadt Olten
Sämtliche Bezeichnungen von Personen gelten sowohl für Frauen als auch für Männer. Im Interesse der Lesbarkeit wird jeweils nur die männliche Form verwendet.
Name und Sitz
- 1 Name und Sitz der Partei
Unter dem Namen „FDP.Die Liberalen Olten“ besteht mit Sitz in Olten ein Verein nach Art. 60 ZGB ff. Er gehört als Ortspartei der FDP.Die Liberalen Amtei Olten-Gösgen und der FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn an.
Ziel und Zweck
- 2 Ziel und Zweck
1 Die Partei bezweckt den Zusammenschluss der freiheitlich gesinnten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten zur Pflege des liberalen Gedankengutes und zur Behandlung der politischen Fragen von Gemeinde, Kanton und Bund.
2 Die FDP.Die Liberalen Olten fördert die politische Meinungs- und Willensbildung und stellt sich zur Aufgabe, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Teilnahme am politischen Leben in Gemeinde, Kanton und Bund heranzuziehen.
Mitgliedschaft
- 3 Arten der Mitgliedschaft
Die Arten der Mitgliedschaft sind:
- Mitglieder
- Sympathisanten
- 4 Mitglieder
1 Mitglieder der FDP.Die Liberalen Olten können alle Personen werden, die in der Stadt Olten wohnen und sich zu den Zielen und Grundsätzen der Partei bekennen.
2 Die Aufnahme in die Partei erfolgt durch den Parteivorstand. Gegen einen abweisenden Beschluss steht das Rekursrecht an die Mitgliederversammlung zu.
- 5 Sympathisanten
1 Sympathisanten der FDP.Die Liberalen Olten können alle Personen werden, die sich zu den Zielen der Partei bekennen.
2 Die Aufnahme als Sympathisant der FDP.Die Liberalen Olten erfolgt durch den Parteivorstand. Gegen einen abweisenden Beschluss besteht keine Rekursmöglichkeit.
- 6 Verlust der Mitgliedschaft
1 Die Mitgliedschaft erlischt:
- a.) durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Parteivorstand;
- b.) bei Nichtbezahlen des Mitglieder- oder Sympathisantenbeitrages nach erfolgter Mahnung;
- c.) durch Ausschluss.
2 Der Ausschluss erfolgt durch den Parteivorstand. Gegen diesen Beschluss steht das Rekursrecht an die Mitgliederversammlung zu. Der Ausschluss erfolgt schriftlich.
3 Bei Wegzug aus Olten wird der Mitgliederstatus unter Vorbehalt von Abs. 1 lit. a automatisch in den Sympathisantenstatus überführt.
Parteiorganisation
- 7 Organe der Partei
Die Organe der Partei sind:
- die Parteiversammlung;
- der Parteivorstand;
- der Parteipräsident;
- die Revisoren.
- 8 Die Parteiversammlung
Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der Partei. Sie ist in allen Fragen zuständig, die nicht ausdrücklich durch die Statuten der Kompetenz anderer Organe zugeordnet sind.
- 9 Einberufung
Die Parteiversammlung wird vom Parteivorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder elektronisch mindestens zwanzig Tage im Voraus. Sie muss einberufen werden, wenn dies von einem Fünftel oder zehn Mitgliedern verlangt wird. Im ersten Halbjahr findet eine ordentliche Parteiversammlung statt.
- 10 Zuständigkeit der Parteiversammlung
Sie beschliesst über:
- die Wahl des Parteipräsidenten;
- die Wahl der Mitglieder des Parteivorstandes;
- die Wahl der Revisoren;
- die Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten;
- die Abnahme der Jahresrechnung, die Entlastung des Vorstandes;
- .die Festsetzung der Mitglieder- und Sympathisantenbeiträge;
- die Änderung von Statuten;
- die Nomination von Stadtrats- und Gemeinderatskandidaten;
- die Nomination von Kantonsratskandidaten zu Handen der Amteipartei;
- die Nomination von Kandidaten zu Handen der Amteipartei für Regierungs-, National- und Ständeratswahlen sowie weiteren Ämtern, welche durch Volkswahl bestimmt werden;
- die Erteilung von Kompetenzen an den Parteivorstand;
- Anträge des Parteivorstandes zu Wahlen, Abstimmungen und Parteiparolen.
- 11 Abstimmungen und Wahlen
1 Die Parteiversammlung beschliesst, vorbehältlich der in Art. 18 und 19 erwähnten Ausnahmen, mit einfachem Mehr der stimmenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten in der offenen wie bei der geheimen Abstimmung der Stichentscheid zu.
2 Wahlen und Abstimmungen finden in der Regel offen statt. 1/3 der Stimmenden können eine geheime Wahl oder Abstimmung verlangen.
3 Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang das absolute Mehr erforderlich. Im zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr.
4 Stimmberechtigt sind die Mitglieder der FDP.Die Liberalen Olten. Die Sympathisanten haben beratende Stimme.
- 12 Beschlussfähigkeit
Die Parteiversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
- 13 Der Parteivorstand
1 Der Parteivorstand setzt sich zusammen aus:
- der Präsidentin oder dem Präsidenten;
- der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten;
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Gemeinderatsfraktion;
- den in Olten wohnhaften freisinnigen Mitgliedern der Bundesversammlung, des Regierungsrates, des Kantonsrates und des Stadtrates;
- sowie drei bis zehn weiteren Mitgliedern.
2 Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selber und regelt die Unterschriftenberechtigung.
3 Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Wahl findet innerhalb von sechs Monaten nach den Gemeindeparlamentswahlen statt. Die Wiederwahl ist möglich. Rücktritte sind drei Monate im Voraus schriftlich zu melden.
4 Der Parteivorstand ist zuständig für:
- die administrative und politische Führung der Partei;
- die Vorbereitung der Parteiversammlung; den Vollzug der Beschlüsse der Parteiversammlung;
- Nomination von Mitgliedern und Sympathisanten für kommunale Kommissionen und Vertretungen in regionalen Gremien (z.B. Zweckverbänden), welche durch das Gemeindeparlament gewählt werden;
- die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern;
- die Bestimmung der Delegierten in die verschiedenen Partei- und Fachgremien;
- die Festsetzung der Mandatsträgerbeiträge;
- die Bildung von Fachgremien und Arbeitsgruppen;
- die Ermächtigung zur Prozessführung und zum Abschluss von Vergleichen;
- die Annahme von Vermächtnissen und Schenkungen mit besonderen Bedingungen und Auflagen.
5 Der Parteivorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des Vorstandes, davon mindestens der Präsident oder der Vizepräsident, anwesend sind.
- 14 Der Parteipräsident
Der Parteipräsident hat folgende Aufgaben:
- Er vertritt die Partei nach aussen;
- Er führt und fördert die Partei.
- 15 Die Revisoren
1 Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten Bericht und Antrag an die Parteiversammlung.
2 Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich. Rücktritte sind drei Monate im Voraus schriftlich zu melden.
Mittelbeschaffung und Haftung
- 16 Mittelbeschaffung
1 Zur Deckung der Verbindlichkeiten der Partei wird ein jährlicher Mitglieder- und Sympathisantenbeitrag erhoben, dessen Höhe durch die Parteiversammlung festgelegt wird. Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
2 Die Mittelbeschaffung erfolgt durch:
- Mitglieder- und Sympathisantenbeiträge;
- Mandatsträgerbeiträge;
- Freiwillige Beiträge und Zuwendungen;
- Sonderaktionen.
- 17 Haftung
1 Für Verpflichtungen haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
2 Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Statutenrevision und Auflösung
- 18 Statutenrevision
Die Statuten können durch eine Zweidrittelmehrheit der Stimmenden in einer Mitgliederversammlung geändert werden.
- 19 Parteiauflösung
Die Partei kann durch eine Zweidrittelmehrheit der Stimmenden aufgelöst werden. Das nach der Auflösung verbleibende Vermögen geht an die Amteipartei Olten-Gösgen oder an die Kantonalpartei zur treuhänderischen Verwaltung. Es muss während mindestens 10 Jahren separat ausgewiesen werden und ist einer allfälligen Nachfolgeorganisation zu übergeben, welche in der Stadt Olten als freisinnig-liberale Orts- oder Regionalpartei aktiv ist.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- 20 Inkraftreten der Statuten
Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die Parteiversammlung in Kraft. Sie ersetzen die Statuten vom 22. April 2002.
Die Statuten sind von der Parteiversammlung der FDP.Die Liberalen Olten am 4. November 2015 angenommen worden.